Ab 2026: Strom teilen in der Nachbarschaft
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mehreren Haushalten in einer Nachbarschaft, die gemeinsam lokal produzierten Strom nutzen.
Einfach gesagt: Wenn Ihr Nachbar eine Solaranlage auf dem Dach hat und mehr Strom produziert als er selbst braucht, können Sie diesen überschüssigen Strom direkt beziehen - statt dass er ins grosse Stromnetz eingespeist wird.
💡 Der Vorteil: Sie bekommen günstigen, lokalen Solarstrom und Ihr Nachbar kann seine Anlage besser auslasten. Beide profitieren!
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften sind eine neue Möglichkeit ab dem 1. Januar 2026. Die rechtliche Grundlage wurde im Energiegesetz (EnG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) geschaffen.
Das bedeutet: Schon jetzt können Sie sich registrieren und Ihre Nachbarn finden - ab 2026 können Sie dann tatsächlich gemeinsam Strom nutzen.
Nicht jeder kann mit jedem eine LEG bilden. Es gibt ein paar technische Voraussetzungen:
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen:
Die Solaranlagen in der LEG müssen zusammen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Haushalte erreichen.
Beispiel: Wenn 10 Haushalte mit je 10 kW Anschlussleistung mitmachen (total 100 kW), müssen die Solaranlagen zusammen mindestens 5 kW Leistung haben. Das schafft in der Regel schon eine einzelne kleine Solaranlage.
Alle teilnehmenden Haushalte und Solaranlagen müssen mit einem Smart Meter (intelligenter Stromzähler) ausgestattet sein. Diese werden nach und nach von Energieversorgern installiert.
Registrieren Sie sich auf BadenLEG und finden Sie interessierte Nachbarinnen und Nachbarn in Ihrer Umgebung.
Sobald genügend Interesse vorhanden ist, erhalten Sie die Kontaktdaten Ihrer Nachbarn per E-Mail.
Treffen Sie sich mit Ihren Nachbarn und besprechen Sie die Details: Wer hat eine Solaranlage? Wer möchte Strom beziehen? Welcher Preis ist fair?
Melden Sie Ihre LEG bei Ihrem lokalen Energieversorger an. Dieser prüft die technische Machbarkeit.
Sobald alles eingerichtet ist, können Sie ab 2026 gemeinsam den lokalen Solarstrom nutzen!
Bei einer LEG kann die Abrechnung des intern geteilten Stroms von der LEG selbst organisiert werden. Das bedeutet:
Ihr Energieversorger stellt die Messdaten zur Verfügung und rechnet den Netzstrom separat ab.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Strom zu teilen. Der Hauptunterschied liegt in der Ausdehnung:
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Kontakt: hallo@badenleg.ch